Einkommensteuer in Norwegen
Kennzeichen der Einkommensteuererklärung bei Entsendungsfällen in Norwegen:
- bei jedem Arbeitseinsatz in Norwegen erfolgt in der Regel auch eine Einkommensteuerveranlagung;
- die Einkommensteuerveranlagung erfolgt in vielen Fällen automatisch;
- bei der automatischen Veranlagung wird grundsätzlich von einer Steuerpflicht nach Norwegen ausgegangen;
- eine Null- NOK Veranlagung ist in der Regel nur möglich, wenn zuvor eine Einkommensteuererklärung aktiv eingeschickt wird;
- keine Einkommensteuerklärung muss abgegeben werden, falls es ein PAYE Fall ist.
Vorausgefüllte norwegische Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuerveranlagung ist in Norwegen in hohem Maße automatisiert. Die gemeldeten Lohndaten des Arbeitgebers werden automatisch in die Einkommensteuererklärung des Mitarbeiters überführt. Im März / April des Folgejahres wird hieraus eine vorausgefüllte norwegische Einkommensteuererklärung (Tax Return bzw. Skattemelding) für das Vorjahr generiert.
Die Einkommensteuererklärung steht dann bereit im persönlichen Postfach My Tax bei den norwegischen Steuerbehörden.
Die Frage, wie man weiter die Einkommensteuererklärung bearbeitet ist davon abhängig, ob man davon ausgeht, dass
- Norwegen kein Besteuerungsrecht hat, oder
- Norwegen Besteuerungsrecht hat für die Lohneinkünfte
Bei Entsendungen nach Norwegen ist regelmäßig die sogenannte 183- Tageregelung entscheidend, ob Norwegen Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn hat - oder nicht. Falls die 183 Tage-Regelung greift (vgl. hierzu näher unsere Internetseite Entsendung) hat Norwegen regelmäßig kein Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn. Umgekehrt gilt, dass Norwegen regelmäßig Besteuerungsrecht hat, falls die 183- Tageregelung nicht greift.
In allen Fällen gilt, dass ein Zugang zum elektronischen Postfach "My Tax" erforderlich ist.
Zugang zum elektronischen Postfach "My Tax" bei den norwegischen Steuerbehörden
In Norwegen wurde das gesamte Besteuerungsverfahren digitalisiert. Alle Einkommensteuerangelegenheiten (aber auch z. B. die Lohnsteuerkarte) werden über das elektronische Postfach "My Tax" bei den norwegischen Finanzbehörden abgewickelt.
Mit diesem Hintergrund ist anzuraten, dass Personen mit Arbeitslohn in Norwegen so bald als möglich Zugang zu "My Tax" bekommen. Vorgehensweise hierfür:
- Es wird bei der Behörde Altinn ein Aktivierungsbrief bestellt: hierzu muss nur die D-Nr. angegeben werden. Der Aktivierungsbrief wird innerhalb von ca. einer Woche an die gespeicherte Wohnadresse geschickt.
- Nach Eintreffen des Aktivierungsbriefs kann eine App auf das Smartphone installiert werden: Get started with MinID
- Danach sollte man Zugang zu seinem persönlichen Postfach "My Tax" bei den norwegischen Finanzbehörden haben.
Null- NOK Einkommensteuererklärung in Norwegen: keine Steuerpflicht nach Norwegen
Auch falls davon ausgegangen wird, dass der Lohn nicht nach Norwegen steuerpflichtig ist, muss eine norwegische Einkommensteuererklärung eingeschickt werden: in solchen Fällen sollte der steuerpflichtige Lohn auf Null NOK gesetzt und auf die betreffende DBA Regelung hingewiesen werden. Hierfür haben wir ein Video erstellt.
Um dieser Anleitung folgen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Ihnen wurde von den norwegischen Behörden eine D-Nummer zugeteilt
- Sie können sich in das Onlineportal My Tax der norwegischen Steuerbehörde anmelden, z.B. mit MinID.
- Sie wurden in der Vergangenheit als ausländischer Arbeitnehmer nach Norwegen entsandt
- Nach einem Doppelbesteuerungsabkommen sind Sie nicht nach Norwegen Steuerpflichtig. Ob Ihr für Ihre Arbeit in Norwegen erzieltes Einkommen nach Norwegen zu besteuern ist oder nicht, muss in dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen überprüft werden.
- Es wird vorausgesetzt, dass Sie keine Sozialversicherungsabgaben nach Norwegen zahlen müssen, weil für den Zeitraum Ihrer Entsendung beispielsweise eine A1-Bescheinigung ausgestellt wurde.
Einkommensteuererklärung mit Steuerpflicht in Norwegen
Kennzeichen einer norwegischen Einkommensteuererklärung bei Versendungsfällen mit Steuerpflicht in Norwegen:
- Steuerpflicht in Norwegen meist deshalb, weil 183- Tageregelung nicht greift;
- regelmäßig liegt die norwegische Einkommensteuererklärung bereits vorausgefüllt im Internetportal My Tax;
- in vielen Fällen sind die hier vorgegebenen Zahlen nicht zu beanstanden;
- es ist trotzdem anzuraten, dass die Einkommensteuererklärung geprüft wird;
- es sind meist Maßnahmen zu ergreifen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Prüfung der norwegischen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
Die norwegischen Finanzbehörden stellen online einen Steuerrechner zur Verfügung: Link zur Internetseite.
Damit kann im ersten Ansatz nachvollzogen werden, welche Daten bislang bei der Berechnung der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung zugrunde liegen.
Beispiel: die Person A aus Hamburg war im Zeitraum 01.04.2023 bis 10.07.2023 in Norwegen bei einer Betriebsstätte seines Arbeitgebers eingesetzt. Im April 2024 geht Person A in das Portal My Tax und sieht folgende Kennzahlen:
Twelths: | 3/12 |
Salary (Bruttolohn) | 140.000 NOK |
Minimum Standard Deduction (Werbungskostenpauschbetrag) | 26.113 NOK |
Calculated Tax and duties | 28.830 NOK |
Withholding tax (geleistete Lohnsteuer) | 30.000 NOK |
Excess - refund amount | 1.170 NOK |
Oft im Mittelpunkt des Interesses ist die Höhe des Werbungskostenpauschbetrages: für Jahr 2024 beträgt dieser bis zu 104.450 NOK. Für Personen, die nur einen Teil des Jahres in Norwegen gearbeitet haben, wird dieser Pauschbetrag anteilsmäßig gekürzt (vgl. Erläuterung, unten): es werden entsprechende Zwölftel- Anteile berücksichtigt.
Person A erkennt, dass in seiner vorausgefüllten Erklärung bislang nur 3/12 berücksichtigt wird - obwohl er Anspruch auf 4/12 hat. Entsprechend geht Person A im Portal My Tax in die Rubrik Work and Stay and korrigiert hier seine Aufenthalte in Norwegen - so dass schließlich unter Twelths neu 4/12 berücksichtigt wird. Die Berechnung ändert sich entsprechend:
Twelths: | 4/12 |
Salary (Bruttolohn) | 140.000 NOK |
Minimum Standard Deduction (Werbungskostenpauschbetrag) | 34.817 NOK |
Calculated Tax and duties | 19.639 NOK |
Withholding tax (geleistete Lohnsteuer) | 30.000 NOK |
Excess - refund amount | 10.361 NOK |
Zwölftelregelung in Norwegen
Die Berechnung des anteiligen Zwölftelanteils ist ausschlaggebend u. a. für Berechnung des Werbungskostenpauschbetrags (Minimum Standard Deduction). Die vollen Abzugsbeträge (12/12) werden gewährt, falls der Mitarbeiter das gesamte Kalenderjahr in Norwegen gearbeitet hat – bei kürzeren Zeiträumen wird grundsätzlich anteilig gekürzt:
- angebrochene Monate zählen als voller Monat. Beispiel: 1. Februar bis 4. März = 2/12;
- bei mehreren Aufenthalten in einem Jahr werden die Tage zusammengerechnet und durch 30 Tage geteilt. Beispiel: 12. Mai bis 19. Juni und 15. November bis 31. Dezember im Jahr 1 (gesamt 86 Tage); damit: 86 Tage / 30 Tage = 2,86; damit Anspruch auf 3/12;
- Sonderregelung, falls 183 Tage Grenze (norwegische steuerliche Zuzugsregelung) überschritten wird; Beispiel: Aufenthalt in Norwegen im Jahr 01: 90 Tage (01.10.-31.12.); Aufenthalt in Norwegen im Jahr 02: 120 Tage (01.01.-30.04.); Lösung: im Jahr 01 gilt die Person nach Norwegen als begrenzt steuerpflichtig (nach norw. internem Recht) – im Jahr 02 als unbegrenzt steuerpflichtig (nach norw. internem Recht; vgl. Internetseite), da dann 183 Tage Grenze innerhalb eines 12-Monatszeitraums überschritten wurde; damit besteht im Jahr 01 Anrecht auf 3/12 - und im Jahr 02 auf 12/12; Hinweis: auch die Überschreitung von 270 Tagen innerhalb eines 36- Monatszeitraums führt zum steuerlichen Zuzug (nach internem Recht) nach Norwegen;
- zudem gibt es Sonderregelung für Personen, welche in einem Einkommensjahr mindestens 90% ihrer Einkünfte nach Norwegen versteuern: auch diese haben Anrecht auf 12/12.
Sozialversicherung in Norwegen
Für ausländische Personen, die nur für kurzweilige Projekte nach Norwegen entsandt werden, holt der Arbeitgeber meist sog. A1- Bescheinigungen ein und beweist damit ggb. norwegische Behörden, dass die Person weiterhin den Sozialversicherungsbestimmungen im Heimatland unterliegt und demnach keine Sozialversicherungsabgaben nach Norwegen zu entrichten sind.
Es ist aber dennoch anzuraten, dass der Aspekt Sozialversicherung bei der norwegischen Einkommensteuererklärung mit abgeprüft wird. In Norwegen wird der Beitrag für Sozialversicherung grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer mit abgerechnet. In der Praxis kommt es versehentlich vor, dass in der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung - trotz einer A1 Bescheinigung - der Lohn bei entsendeten Personen unter Überschrift "sozialversicherungspflichtig in Norwegen" läuft und in der Folge Sozialversicherungsbeträge (National Insurance contributions / trygdeavgift ) in der Steuererklärung berechnet werden. Falls dies so in der vorausgefüllten Erklärung festgestellt und richtig gestellt werden soll: dann ist in die Erklärung zu gehen und der Lohn in der richtigen Einkunftsgruppe anzugeben (nicht sozialversicherungspflichtig nach Norwegen) - zudem sollte die A1 Bescheinigung als Anlage mit eingereicht werden.
PAYE- Regelung in Norwegen: Abgeltungsregelung via flat rate
Bei der PAYE- Regelung handelt es sich um ein gesondertes Abgeltungsverfahren: hier zahlt man einen festen Prozentsatz und hat damit seine Einkommensteuerpflichten in Norwegen erledigt. Auf unserer Website Entsendung nach Norwegen wird näher über das PAYE- Verfahren informiert.
Bei der PAYE- Regelung entfällt die Einreichung einer Einkommensteuererklärung - auch erhält man hier keinen "richtigen" norwegischen Einkommensteuerbescheid, sondern vielmehr eine Art Quittung über den angemeldeten Lohn und bezahlte Steuer.
Unabhängig, ob normal oder via PAYE besteuert wird: in den meisten Fällen sind aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Bei den allermeisten Entsendungsfällen gilt, dass Lohn welcher nach Norwegen steuerpflichtig ist, zudem im Heimatland zu berücksichtigen ist.
Norwegen hat mit den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Soweit Norwegen für Lohneinkünfte Besteuerungsrecht hat, kann eine Doppelbesteuerung dadurch vermieden werden, dass im Ansässigkeitsstaat
- die norwegischen Lohneinkünfte freigestellt werden (Freistellungsmethode) - aber dann regelmäßig mit Berücksichtigung für Ermittlung des Steuersatzes oder
- die norwegischen Lohneinkünfte zwar steuerpflichtig sind - aber die norwegische Steuer angerechnet wird (Anrechnungsmethode)
Es ist im jeweiligen DBA zu prüfen, welche Regelung vereinbart wurde. Im DBA Norwegen-Deutschland ist die Anrechnungsmethode vereinbart: damit die norwegische Steuer angerechnet wird, muss regelmäßig der norwegische Einkommensteuerbescheid bzw. Quittung bei PAYE- Verfahren, eingereicht werden.
Unser Leistungsspektrum
- Prüfung der vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
- Änderung bzw. Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Ausarbeitung von Einsprüchen