Falls ein ausländisches Unternehmen längerfristig in Norwegen geschäftlich tätig ist, dann geschieht dies meist entweder durch Gründung einer Niederlassung (Betriebsstätte) via Registrierung einer NUF - oder durch Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer AS (Aksjeselskap).

In vielen Fällen macht es in der täglichen Praxis wenig Unterschied, ob eine NUF oder AS vorliegt. Vorteil einer NUF ist sicherlich, dass diese leicht registriert und schnell wieder gelöscht werden kann. Vorteil einer AS ist, dass die Buchführung in den meisten Fällen einfacher auseinandergehalten werden kann – mit Hinsicht auf das arm‘s length principleund eine mögliche Reduzierung des Haftungsrisikos. Auch genießt die AS ein besseres „Image“ als die NUF.

Folgendes gilt sowohl für eine NUF- Kapitalgesellschaft (z. B. dt. GmbH) als auch für die norwegische AS (Aksjeselskap):

  • die norwegische Körperschaftsteuer beträgt (derzeit) 22 %
  • das Thema Verrechnungspreise kann relevant sein

 

Norwegische Niederlassung / Betriebsstätte via NUF– Registrierung 

Die Abkürzung "NUF" steht für: ein in Norwegen registriertes ausländisches Unternehmen. Hintergrund ist die Registrierung im norwegischen Unternehmensregister "Brønnøysundregistrene" - kurz BRREG. Bei der NUF- Registrierung im BRREG wird Bezug genommen auf die Registrierung im Heimatland. Bei einer deutschen GmbH bedeutet dies beispielsweise, dass auf den Handelsregistereintrag Bezug genommen wird. Die NUF- Registrierung ist auch für weitere Rechtsformen möglich: so auch für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Eine NUF- Registrierung kann dazu genutzt werden, um kurzweilige Projekte in Norwegen auszuführen (dann regelmäßig ohne norwegische Geschäftsadresse) - aber wird auch für langfristige Engagements in Norwegen (dann regelmäßig mit einer norwegischen Geschäftsadresse) verwendet. 

Bei der Einrichtung der Buchführung sind insbesondere die Geschäftsvorfälle mit dem Stammhaus bzw. den verbundenen Unternehmen zu untersuchen und daraufhin geeignete Routinen und Strategien festzulegen. Wie Deutschland, hat auch Norwegen die Grundsätze des AOA - Authorised OECD Approach – in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach dem AOA sind einer Betriebsstätte die Gewinne bzw. Verluste zuzurechnen, die sie – insbesondere in ihren wirtschaftlichen Beziehungen (sog. Dealings) mit dem übrigen Unternehmen – erzielen würde, wenn sie ein selbständiges und unabhängiges Unternehmen wäre.

Die norwegische Plattform Altinn informiert näher über den Registrierungsantrag einer NUF auf folgender Website

 

Norwegische Tochtergesellschaft via AS - Aksjeselskap- Registrierung

Die AS ist eine Kapitalgesellschaft und ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Das Mindestkapital beträgt 30.000 NOK. Die Leitung des Unternehmens erfolgt in zwei Stufen: das Tagesgeschäft wird vom Daglig Leder (vergleichbar mit einem CEO) erledigt – zudem ist das sog. Styret zu besetzen. Styret kann übersetzt werden mit Steuerung und hat die Aufgaben, die längerfristigen Ziele des Unternehmens festzusetzen, sowie Organisations- und Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen ist das Thema Verrechnungspreise aktuell. Falls die mit der Geschäftsführung betrauten Personen die Geschäfte nicht von Norwegen, sondern z. B. von Deutschland aus betreibt, sollte auf das Thema Geschäftsleitungsbetriebsstätte geachtet werden. In diesen Fällen sollte zudem der Aspekt Umsatzsteuer (insbesondere wegen Ort der sonstigen Leistung) gesondert geprüft werden.

Die norwegische Plattform Altinn informiert näher über den Registrierungsantrag einer NUF auf folgender Website

 

Unser Leistungsspektrum

Sie möchten längerfristig in Norwegen geschäftlich tätig sein? Dann sind wir der richtige langfristige Partner für alle steuerlichen und buchhalterischen Aufgaben.

  • Deutschsprachige Betreuung durch unseren German Desk
  • Beratung und Mitarbeit bei Gründung einer norwegischen AS (Aksjeselskap) oder NUF (Norsk utenlandsk foretak)
  • Laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellung des Jahresabschlusses und aller relevanten Steuererklärungen
  • Klärung Fragen aus dem Internationalen Steuerrecht
  • Mitarbeit bei einem Verrechnungspreiskonzept 
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Generalversammlungs- und Vorstandsprotokollen
  • Änderungsanträge im norwegischen Handelsregister
  • Hilfe bei der Meldung von Kapitalerhöhungen
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