Export nach Norwegen
Auszug aus unserem Leistungskatalog im Bereich Export nach Norwegen
- Optimierung Zollprozesse
- Komplettbetreuung für Vertrieb nach Norwegen
- Konzepterstellung und Betreuung für Projekte in Norwegen
- Beratung betreffend Incoterms
- Betreuung bei vereinfachter Form der Registrierung über die Plattform VOEC
- Klärung Fragen rund um Thema "Særavgifter" (besondere Steuern / Abgaben)
Rechtsgrundlagen bei Einfuhr von Waren nach Norwegen
Norwegen ist nicht Teil der EU- Zollunion. Daher besteht für Einfuhren von Waren nach Norwegen eine Zollgrenze. Mit dem Abkommen über European Economic Area (EEA) Agreement, bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist Norwegen jedoch in den EU-Binnenmarkt einbezogen, wodurch der (weitgehend) freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ermöglicht wird. Das EWR-Abkommen sieht ein hohes Maß an Handelsliberalisierung in den meisten Sektoren vor. Landwirtschaft und Fischerei fallen jedoch nicht unter das EWR-Abkommen.
Zudem ist zu beachten, dass Norwegen nicht am gemeinsamen Mehrwertsteuersystem der EU teilnimmt.
Bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland nach Norwegen können vor allem anfallen:
- "Toll" d. h. Zölle
- "Innførselmerverdiavgift" d. h. Einfuhrumsatzsteuer und
- "Særavgifter" d. h. besondere Abgaben / Steuern
Übersicht zu den wichtigsten internen Rechtsgrundlagen, welche bei Einfuhr von Waren nach Norwegen relevant sind:
- Movement of Goods Act und zugehörige Vorschriften
- Customs Duty Act und zugehörige Vorschriften
- Merverdiavgiftsloven (Umsatzsteuergesetz) und zugehörige Vorschriften
Zoll bei Einfuhr von Waren nach Norwegen
Im norwegischen Zollrecht haben aktuell die meisten Waren einen Zollsatz von 0 %, so dass für diese kein Zoll erhoben wird.
Die norwegische Zollverwaltung bietet einen Online-Service an, mit welchem man den aktuellen Zollsatz für die betreffende Ware ermitteln kann. Hierbei wird auch der gültige Satz für die Einfuhrumsatzsteuer angegeben - zudem Informationen zu etwaigen "Særavgifter" (besondere Steuern / Abgaben).
Zur Zeit wird bei Einfuhr von Waren nach Norwegen vor allem für Lebensmittel und Textilien Zoll erhoben. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob eine Zollpräferenz greift, z. B. aufgrund einer Regelung im Abkommen im EWR bzw. EEA Agreement.
Bei vorübergehender Einfuhr von Waren kann eine Freistellung von Zoll und anderen Einfuhrabgaben in Frage kommen: der norwegische Zoll informiert hierüber. Beim Zollverfahren der vorübergehenden Einfuhr ("midlertidig import") wird unterschieden zwischen Fälle, für welche Sicherheit gestellt und Fallkonstellationen, für welche keine Sicherheit gestellt werden muss. Zweifelsfälle können mit dem norwegischen Zoll bzw. Finanzbehörden abgeklärt werden.
"Særavgifter" (besondere Steuern / Abgaben) bei der Einfuhr von Waren nach Norwegen
Unter dem Begriff "Særavgifter", versteht man eine Reihe von besonderen Steuern / Abgaben, welche bei der Einfuhr, Produktion oder den Verkauf bestimmter Warenarten anfallen.
In diesem Sinne können unter Umständen "Særavgifter" bei der Einfuhr von folgenden Waren anfallen (auszugsweise):
- Fahrzeuge (Engangsavgift)
- Alkoholhaltige Getränke
- Tabak
- Zucker
- Mineralölprodukte
Die norwegischen Finanzbehörden geben über die "Særavgifter" auf diesen Internetseiten ein Überblick.
Zur näheren Erläuterung der einzelnen Steuern / Abgaben werden jährliche Rundschreiben veröffentlicht.
Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren nach Norwegen
Der Bereich Einfuhrumsatzsteuer fußt auf Regelungen des Zollrechts - jedoch gelten primär Umsatzsteuervorschriften. Hier gilt der Grundsatz, dass bei der Einfuhr von Waren Einfuhrumsatzsteuer berechnet wird. Im Ergebnis kann man also davon ausgehen, dass Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren nach Norwegen festgesetzt wird: dies gilt jedenfalls dann, wenn keine besondere Rechtsvorschrift greift. Für die Einfuhr von bestimmten Waren (z. B. Bücher) und Nutzung von bestimmten Zollverfahren (z. B. im Bereich der vorübergehenden Einfuhr) gibt es Befreiungs- bzw. Ausnahmevorschriften. Die norwegische Zollbehörden informieren über die Möglichkeiten der Befreiung von norwegischer Einfuhrumsatzsteuer auf folgender Seite. Vorschriften für Befreiung von Einfuhrumsatzsteuer finden sich auch im Kapitel 7 des norwegischen Umsatzsteuergesetzes.
Der Satz für die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 25 % und es gibt für bestimmte Warenarten reduzierte Sätze (z. B. 15 % für Lebensmittel): der norwegische Zoll gibt Überblick hierüber - zudem kann für die konkrete Warentarifnummer der gültige Einfuhrumsatzsteuersatz im Online-Service des norwegischen Zolls ermittelt werden.
Bei der Frage, wie die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, sind zwei unterschiedliche Wege zu unterscheiden: soweit der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr im norwegischen Umsatzsteuerregister eingetragen ist, wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht an der Grenze sofort als Geldbetrag erhoben – vielmehr soll der Einführer die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuermeldung selbst feststellen und melden. Auf der anderen Seite kann (soweit alle Voraussetzungen vorliegen) der Betrag – in der gleichen Umsatzsteuermeldung – als Vorsteuer abgezogen werden. In der Praxis führt diese Änderung zu einem Liquiditätsvorteil. Ist der Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr dagegen (noch) nicht im norwegischen Umsatzsteuerregister eingetragen, ist die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin sofort als Geldbetrag zu zahlen. Der norwegische Zoll gibt hierüber auf folgender Seite Auskunft: zur Internetseite.
Bei der Frage, wer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, verweist das norwegische Umsatzsteuerrecht auf das Zollrecht: im Ergebnis wird regelmäßig der Deklarationspflichtige Zoll- und damit auch Schuldner für die Einfuhrumsatzsteuer sein. In der norwegischen Einfuhrdeklaration (vgl. unten) soll unter Rubrik 8 "Mottaker" bzw. der Deklarationspflichtige angegeben werden. Die Frage, wer als deklarationspflichtig nach Zollrecht gilt, kann relativ frei gewählt werden (vgl. Erläuterung von norw. Zollbehörden). Jedoch: an dieser Stelle ist höchste Aufmerksamkeit geboten - da ja Einfuhrumsatzsteuer nur unter bestimmten Bedingungen als Vorsteuer bei der Umsatzsteuermeldung abgezogen werden kann.
Bei B2B- Geschäften (also Geschäften zwischen Unternehmen) wird man das Einfuhrkonzept oftmals so gestalten können, dass die Einfuhrumsatzsteuer bei der Umsatzsteuermeldung abgezogen werden kann und damit im Ergebnis nicht als Kostenfaktor auftritt. Jedoch: es muss der Einzelfall geprüft werden, ob alle Kriterien vorliegen und ein stimmiges Gesamtkonzept vorliegt. In diesem Zusammenhang haben die norwegische Finanzbehörden ein Erläuterungsschreiben veröffentlicht. Wie hieraus hervorgeht, ist es ein wichtiger Punkt, dass die Lieferbedingungen und der damit zusammenhängende Übergang des Eigentums (Zeitpunkt und Ort) sollten derart gestaltet sein, dass der Empfänger der Ware (lt. Zolldeklaration) zum Zeitpunkt der Einfuhr auch der juristische Eigentümer ist. So wird unter der Überschrift "Der Einführer ist nicht nicht der reelle Wareneigentümer" („Varemottaker er ikke reell vareeier“) ausgeführt, dass der Einführer ("Mottaker") zum Zeitpunkt der Einfuhr grundsätzlich auch der tatsächliche Eigentümer der Ware sein muss, damit der Empfänger der Ware (lt. Zolldeklaration) Abzugsrecht für die Einfuhrumsatzsteuer haben kann. In diesem Sinne sind die Kaufbedingungen (insb. Incoterms) entsprechend auszurichten. Im Schreiben nennt das Finanzamt Beispiele, bei denen der Einführer der Ware (lt. Zolldeklaration) nicht zugleich der tatsächliche Eigentümer ist:
- Innerhalb eines Konzerns führt Unternehmen A für Unternehmen B eine Einfuhr aus.
- Innerhalb eines Mietverhältnisses führt der Mieter A eine gemietete Ware von Vermieter B (ansässig im Ausland) nach Norwegen ein.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung soll in diesen Fällen der Einführer der Ware normalerweise kein Anrecht auf Abzug der norwegischen Einfuhrumsatzsteuer haben. Es gibt Stimmen in der Fachliteratur, welche die Forderung nach juristischem Eigentum zum Zeitpunkt des Grenzüberschritts weniger streng ausgelegt haben möchten.
Die norwegischen Finanzbehörden erläutern auf folgender Internetseite wie die norwegische Einfuhrumsatzsteuer ermittelt und in der Umsatzsteuermeldung erklärt werden soll.
Tipp: in unserem Beitrag für die Zeitschrift RIW wird die Thematik Abzugsrecht für Einfuhrumsatzsteuer näher beleuchtet. Den Beitrag können Sie hier downloaden.
Die norwegische Einfuhrdeklaration
Sobald das optimale Zoll- und Umsatzsteuerkonzept ausgearbeitet ist, kann die norwegische Einfuhrdeklaration bearbeitet werden. Der norwegische Zoll informiert zu den einzelnen Rubriken im Formular: zur entsprechenden Internetseite.
"Normale" umsatzsteuerliche Registrierung in Norwegen
Beim Export von Waren stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Unternehmen in Norwegen umsatzsteuerlich registriert werden muss. Diese Frage muss insbesondere aus norwegischer Sicht geklärt werden, da Norwegen ja nicht am gemeinsamen Mehrwertsteuersystem der EU teilnimmt.
In diesem Sinne können zum Beispiel folgende Umsätze von ausländischen Unternehmen in Norwegen umsatzsteuerpflichtig werden:
- Incoterms- DDP- Lieferungen
- Warenlieferungen nach Norwegen, welche in einer Gesamtabwägung als in Norwegen ausgeführt gelten (vgl. Erläuterung unten)
- Supply- & Install- Projekte (vgl. Erläuterung unten)
Warenlieferungen nach Norwegen können auch dann umsatzsteuerpflichtig werden, falls der Lieferant die Waren nicht mit Incoterms DDP liefert (und damit als Einführer steht) - sondern eine Lieferbedingung vereinbart hat, nach welcher der norwegische Kunde die Einfuhrabgaben übernimmt: z. B. eine DAP Lieferung mit Ortsangabe in Norwegen. Zentral ist hier das Urteil Ifi OY (HR-2006-536) von Høyesterett. Demnach soll eine einzelfallbezogene Gesamtabwägung erfolgen, ob die Lieferungen aus umsatzsteuerlicher Sicht in Norwegen stattgefunden haben.
Unter „Supply & Install“ Projekte versteht man die Lieferung von Anlagen, die mit einer Montage vor Ort in Norwegen verbunden sind. In diesen Fällen geht das Eigentum der Anlage in der Regel entweder kontinuierlich während der Installation oder nach Abschluss der Installation an den Käufer über. In diesen Fällen muss sich der ausländische Verkäufer normalerweise für die Lieferung seiner Waren und Dienstleistungen in Norwegen registrieren lassen (der Umsatz ist dann meist in Norwegen umsatzsteuerpflichtig). Diese Fälle werden für gewöhnlich mit der Incoterms Lieferbedingung DDP geliefert, so dass der Verkäufer bzw. Lieferant die Einfuhr und damit die norwegische Einfuhrumsatzsteuer übernimmt. In diesen Fällen sind meist alle Bedingungen erfüllt, damit der Verkäufer (und Einführer der Ware) die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuern abziehen kann.
Falls die Lieferung in Norwegen umsatzsteuerpflichtig ist, muss die Firma im ersten Schritt im norwegischen Unternehmensregister eingetragen werden - und in zweiten Schritt im norwegischen Umsatzsteuerregister.
Tipp: in unserem Beitrag für die Zeitschrift RIW werden die Fälle, welche zur umsatzsteuerlichen Registrierung in Norwegen führen näher erläutert. Den Beitrag können Sie hier downloaden.
Online-Shops: vereinfachte Registrierung via VOEC
VOEC (VAT on E-Commerce) ist eine vereinfachte umsatzsteuerliche Registrierung, mit welcher insbesondere ausländische Internethändler die Einfuhr- und Umsatzsteuerpflichten in Norwegen erfüllen können. Das VOEC-System ist eine Alternative zur normalen norwegischen Mehrwertsteuerregistrierung (vgl. oben). Das VOEC-System gilt ausschließlich für Verkäufe an Privatkunden, also „B2C“. Ab einem 12- Monatsumsatz in Höhe von 50.000 NOK muss sich das ausländische Unternehmen in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren. Das VOEC- System gilt für Waren mit einem Wert bis 3.000 NOK (einschließlich Fracht und Versicherung). Das VOEC-System umfasst die meisten Warenarten - ausgenommen von VOEC sind beispielsweise Lebensmittel, Tabakwaren und alkoholische Getränke. Die VOEC-Waren unterliegen einem vereinfachten Zollverfahren ohne Zollanmeldung. In diesem Sinne fallen für Waren im Rahmen des VOEC-Systems keine Verbrauchsteuern oder Zölle an. Beim Umsatzsteuersatz gelten die allgemeinen Bestimmungen (Umsatzsteuerregelsatz: 25%). Das VOEC-System ist ein vereinfachtes „Nur-Bezahlen“-System. VOEC-Lieferanten sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die norwegischen Finanzbehörden informieren über das VOEC- System auf folgender Seite.
Vor einer Registrierung im VOEC- Register ist anzuraten, dass geprüft wird, ob die (vereinfachte) VOEC- Registrierung in Frage kommt - oder das Unternehmen nicht vielmehr "normal" umsatzsteuerlich registriert werden muss. Nach Ansicht der norwegische Finanzverwaltung kann es sein, dass eine VOEC- Registrierung nicht in Frage kommt, falls das ausländische Unternehmen in erheblichem Maße auf den norwegischen Markt ausgerichtet ist.
Tipp: in unserem Beitrag für die Zeitschrift RIW 6/2023 "Umsatzsteuerverfahren beim Online-Handel" wird die Thematik rund VOEC näher erläutert. Den Beitrag können Sie hier downloaden.
Aktuelle Rechtsentwicklung: insbesondere Internethändler, die im Bereich Kleidung tätig sind, sollten Augenmerk auf aktuelle Rechtsentwicklungen haben. Hintergrund ist hier insbesondere die Rechtssache "Boozt" - der norwegische Rundfunk NRK berichtet hierüber. Als Ergebnis hieraus ist es durchaus zu erwarten, dass das VOEC- System in nächster Zukunft eine Änderung erfährt.
Umsatzsteuer in Norwegen
Auf unserer Internetseite Umsatzsteuer in Norwegen wird das Thema weiter erläutert.